Pflegeleistungen

Menschen mit einer Pflegebedürftigkeit haben je nach ihrer Einschränkung und Situation Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegekasse. Auch auf Leistungen der Krankenkasse kann gegebenenfalls zurückgegriffen werden.

Leistungen der Pflegekasse

 

Es gibt vielfältige Leistungen der Pflegekasse, zum Beispiel:

  • das Pflegegeld, das Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, wenn sie von ungelernten Pflegepersonen unterstützt werden
  • die Pflegesachleistung, die Pflegebedürftigen zusteht, wenn sie sich von einem Pflegedienst versorgen lassen. Sie wird zwischen Pflegekasse und Pflegedienst abgerechnet.
  • die Kombination: Wird die Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, der Sachleistungsbetrag aber nicht voll ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen noch ein anteiliges Pflegegeld aus. Das anteilige Pflegegeld entspricht dem Prozentanteil der nicht in Anspruch genommenen Sachleistungen. Es wird also eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld gewährt.
  • Leistungen bei Betreuungsbedarf der sogenannten Pflegestufe 0. Darauf haben Personen ein Recht, bei denen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wurde.
  • Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Ersatz- und Verhinderungspflege
  • Unterstützung beim Umbau zu einer barrierefreien Wohnung
  • und vieles andere mehr

Leistungen der Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt für Leistungen der verschriebenen häuslichen Krankenpflege, der sogenannten Behandlungspflege (Verbandwechseln, Wundversorgung, Medikamentenvergabe, Kompressionsstrumpfwechsel etc.), für die die Pflegekasse nicht aufkommt. Davon profitieren Menschen, die noch keiner Pflegestufe zugeteilt wurden, besonders.

 

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den Pflegeleistungen hält das »Pflege-Informationssystem Online (PfIO) der Stadt Bielefeld bereit.