Stationäre Pflege auf Zeit
Kurzzeitpflege bedeutet stationäre Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum bis zu vier Wochen gewährleistet. Es gibt viele Gründe, Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
- pflegende Angehörige wollen Urlaub machen
- pflegende Angehörige fallen plötzlich durch einen Unfall oder eine eigene Erkrankung aus
- pflegende Angehörige sind durch die andauernde Pflegesituation überfordert
- die pflegebedürftige Person kann nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht nach Hause
- es muss Zeit überbrückt werden, bis der erwünschte feste Heimplatz zur Verfügung steht
Finanzierung
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht, noch nicht oder noch nicht ausreichend sichergestellt werden kann und die Betreuung in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreicht, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Kurzzeitpflege. Gründe hierfür können die Übergangszeit nach einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder sonstige Krisensituationen sein. Ferner ist die Kurzzeitpflege auch für die Ausfallzeiten der Pflegeperson bei Urlaub oder Erkrankung gedacht.
Auch die Kurzzeitpflege ist ein wesentliches und notwendiges Angebot, um den Grundsatz ambulant vor stationär, unter dem die Pflegeversicherung steht, umzusetzen. Einerseits entlastet sie pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen bei Urlaub oder Erkrankung und ist so geeignet, die häusliche Versorgungssituation zu stabilisieren und unnötige Heimaufenthalte zu verhindern. Gleichzeitig und leistet Kurzzeitpflege einen wichtigen Beitrag nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn der Pflegebedürftige noch nicht in der Lage ist, im häuslichen Umfeld mit dem dort gegebenen Unterstützungssystem zu leben und er sich nach einer medizinischen Behandlung erholen muss.
Die Kurzzeitpflege findet in der Regel in einer vollstationären Einrichtung statt und wird von der Pflegekasse für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr bewilligt. In nahezu allen Bielefelder Pflegeheimen gibt es eine Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen, die als sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ angeboten werden.
Leistung der Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 € für höchstens vier Wochen Kurzzeitpflege. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe. Der im Kalenderjahr bestehende, noch nicht verbrauchte Leistungsbetrag für Verhinderungspflege kann auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Dadurch kann der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppelt werden; parallel kann auch die Zeit für die Inanspruchnahme von 4 auf bis zu 8 Wochen ausgeweitet werden. Der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Verhinderungspflege angerechnet. Lassen Sie sich vor Antritt der Kurzzeitpflege von der zuständigen Pflegekasse beraten, um sich über die Höhe, die Dauer der Leistungen und des ggf. weitergezahlten Pflegegeldes umfassend beraten zu lassen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen selbst zu entrichten.
Unter Umständen kann der Kurzzeitpflegeaufenthalt auch innerhalb der sogenannten Hilfen in Einrichtungen beim Amt für soziale Leistungen (Sozialamt) finanziert werden. Wichtig: Die Anträge müssen vor Antritt der Kurzzeitpflege gestellt werden.
Einrichtungen in Bielefeld
In Bielefeld gibt es zwei Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegegästen bereitstehen und ein gezieltes Angebot für diese Zielgruppe bereithalten:
Dorothee-Sölle-Haus
Schildescher Str. 103 o
33611 Bielefeld (Schildesche)
Tel.: 05 21 – 8 01 37 14
Fax: 05 21 – 8 01 37 84
Internet: http://www.johanneswerk.de/DSH
Zentrum für Pflege und Gesundheit gGmbH
Teutoburger Straße 60
33604 Bielefeld (Mitte)
Tel.: 05 21 – 77 02 75 0
Fax: 05 21 – 77 02 75 10
Internet: http://www.zentrum-fuer-pflege-und-gesundheit.de/